Ihr Familienunternehmen: GmbH oder GmbH & Co. KG? Welches ist die rechtlich und steuerlich bessere Rechtsform?
- Überwiegend werden mittelständische Unternehmen in der Rechtsform der GmbH geführt – was waren Ihre Gründe für diese Rechtswahl?
- Erbrechtlich ist die GmbH eindeutig die schlechtere Rechtsform: Wenig Flexibilität und keine Vermeidung der Pflichtteilsproblematik.
- Die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft: Die geschmeidigere Rechtsform – perfekte Anpassung an das von den Gesellschaftern Gewollte.
- Ertragssteuerbelastung: Die nicht ausschüttende GmbH ist „scheinbar“ besser gestellt durch 15% Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer. Personengesellschaft begünstigt durch sog. Thesaurierungsmöglichkeit – Gleichstellung mit GmbH?
- Die Personengesellschaft, insbesondere die GmbH & Co. KG: Durch die Thesaurierungsbegünstigung von 28,2% der Erträge und der Verrechnung der Gewerbesteuer im einkommensteuerlichen Bereich der Gesellschafter Gleichstellung.
- Schenkungs- und erbschaftsteuerliche Benachteiligung bei GmbH-Beteiligungen bis 25%.
- Bei Verkauf des Unternehmens einer Personengesellschaft: Es wird Abschreibungsvolumen für den Käufer „gehoben“ – günstig für den Kaufpreis; gilt nicht bei der GmbH.
- Unternehmensverpachtung in der Familie: Optimum durch 0% Schenkungsteuer.
- Nutzen Sie die geringere Ertragsteuerbelastung der GmbH richtig. Betriebsverpachtung in der Familie:
- Ideale steuerliche Ergebnisse
- Gewerbesteuerliche Entlastung nutzen
- Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven
- Steuerliche Vorbereitung der Unternehmensnachfolge
- Anlagevermögen: Steuerneutral beim Ausgangsunternehmer
- Betriebsaufspaltungsmodelle:
Rechtlich auf den Prüfstand stellen – welche Rechtsform hat Ihr Besitzunternehmens? Einzelunternehmen, OHG oder KG? Gefahren der Betriebsaufspaltung erkennen und teure Zwangsentnahmen absichern. - Wie Sie Ihr Unternehmensvermögen arbeitsrechtlich enthaften können.