Ihr Familienunternehmen: GmbH oder GmbH & Co. KG? Welches ist die rechtlich und steuerlich bessere Rechtsform?

  • Überwiegend werden mittelständische Unternehmen in der Rechtsform der GmbH geführt – was waren Ihre Gründe für diese Rechtswahl?
  • Erbrechtlich ist die GmbH eindeutig die schlechtere Rechtsform: Wenig Flexibilität und keine Vermeidung der Pflichtteilsproblematik.
  • Die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft: Die geschmeidigere Rechtsform – perfekte Anpassung an das von den Gesellschaftern Gewollte.
  • Ertragssteuerbelastung: Die nicht ausschüttende GmbH ist „scheinbar“ besser gestellt durch 15% Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer. Personengesellschaft begünstigt durch sog. Thesaurierungsmöglichkeit – Gleichstellung mit GmbH?
  • Die Personengesellschaft, insbesondere die GmbH & Co. KG: Durch die Thesaurierungsbegünstigung von 28,2% der Erträge und der Verrechnung der Gewerbesteuer im einkommensteuerlichen Bereich der Gesellschafter Gleichstellung.
  • Schenkungs- und erbschaftsteuerliche Benachteiligung bei GmbH-Beteiligungen bis 25%.
  • Bei Verkauf des Unternehmens einer Personengesellschaft: Es wird Abschreibungsvolumen für den Käufer „gehoben“ – günstig für den Kaufpreis; gilt nicht bei der GmbH.
  • Unternehmensverpachtung in der Familie: Optimum durch 0% Schenkungsteuer.
  • Nutzen Sie die geringere Ertragsteuerbelastung der GmbH richtig. Betriebsverpachtung in der Familie:
    • Ideale steuerliche Ergebnisse
    • Gewerbesteuerliche Entlastung nutzen
    • Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven
    • Steuerliche Vorbereitung der Unternehmensnachfolge
    • Anlagevermögen: Steuerneutral beim Ausgangsunternehmer
  • Betriebsaufspaltungsmodelle:
    Rechtlich auf den Prüfstand stellen – welche Rechtsform hat Ihr Besitzunternehmens? Einzelunternehmen, OHG oder KG? Gefahren der Betriebsaufspaltung erkennen und teure Zwangsentnahmen absichern.
  • Wie Sie Ihr Unternehmensvermögen arbeitsrechtlich enthaften können.
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